Allgemeine Geschäftsbedinungen

§1 - Vertragsabschluss

Die Gebrüder Nickel GmbH nimmt hiermit das umseitig näher beschriebene Angebot zum Abschluss eines Werkvertrages vom Auftraggeber nur zu nachstehenden Bedingungen an. Die Allgemeinen Geschäfts- und Zahlungsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt. Stillschweigen der Gebrüder Nickel GmbH gilt nicht als Anerkenntnis oder Zustimmung. Im übrigen gelten die Bestimmungen der VOB / B in der jeweils neusten Fassung.

§2 - Haftung

Die Gebrüder Nickel GmbH haftet nicht für Schäden, die durch leicht fahrlässiges Verhalten ihrer Organe, ihrer leitenden Angestellten oder ihrer Erfüllunggehilfen entstehen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für andere Formen schulthaften Verhaltens, sofern der Haftungsausschluss branchenüblich ist. Für Personenschäden haftet die Gebrüder Nickel GmbH bis zu 1.000.000,- Euro und bei Sach- oder Vermögensschäden bis zu 500.000,- Euro.

  1. Vorstehender Haftungsausschluss gilt insbesondere auch bei Wasserschäden und auch dann, wenn der Einsatz von Wasser durch den Auftraggeber ausdrücklich verlangt oder das Absaugen von Oberflächenwasser zum Vertragsinhalt wird. Gleiches gilt für arbeitsbedingte Verschmutzungen jeglicher Art.
  2. Das Einmessen der Bohrpunkte mit Angabe der Bohrdurchmesser und das Einmessen der Lage der Sägeschnitte erfolgt grundsätzlich durch den Auftraggeber, seiner Organe, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen. Für Schäden oder Folgeschäden, die sich aus der Lage der Bohrpunkte und Sägeschnitte oder dem Nichteinmessen ergeben, gilt vorstehender Haftungsausschluss. Dieser gilt auch für den Fall, dass die Bohrpunkte ausnahmsweise von der Gebrüder Nickel GmbH nach Angaben des Auftraggebers eingemessen worden sind.
  3. Die Gebrüder Nickel GmbH übernimmt, unabhängig davon, ob das Einmessen durch den Auftraggeber oder durch sie selbst durchgeführt worden ist, keine Haftung für die Beschädigung an Elektro-, Wasser- und Rohrleitungen aller Art, Kanälen, Versorgungsschächten u.a. im Rahmen dieser Bedingungen. Dies gilt auch für Beschädigungen, durch die die Statik des Bauwerks beeinträchtig wird und für sonstige Folgeschäden.

§3 - Wasser und Energie

Vom Auftraggeber sind Wasser (Wasserdruck 1 bar) und Energie (220V/16A und 380V/35A) an der Arbeitsstelle kostenlos zur Verfügung zu stellen. Es ist seitens des Auftraggebers sicherzustellen, dass die Gebrüder Nickel GmbH auf Wasser und Energie jederzeit Zugriff nehmen kann.
  1. Der Auftraggeber sichert zu, dass oben genannte Anschlüsse und Anlagen den einschlägigen Sicherheitsbestimmungen entsprechend installiert sind und auch im übrigen den bestehenden Vorschriften genügen. Ist dies nicht der Fall, übernimmt der Auftraggeber die Haftung für jeden der Gebrüder Nickel GmbH oder einem ihrer Mitarbeiter hieraus entstehenden Schäden, unabhängig davon, ob den Auftraggeber an einer unsachgemäßen Installation der Wasser- und Energieanschlüsse oder der Verletzung von Sicherheitsvorschriften ein Verschulden trifft.

§4 - Beginn und Durchführung der Arbeiten

  1. Der Beginn, die Durch- bzw. Weiterführung der Arbeiten durch die Gebrüder Nickel GmbH kann von der Begleichung von Abschlagsrechnungen oder von der Beibringung von Sicherheitsleistungen seitens des Auftraggebers abhängig gemacht werden.
  2. Werden Zahlungen oder Sicherheiten nach Ziff. 1. Innerhalb einer angemessenen Frist nicht erbracht, erlischt die Leistungspflicht der Gebrüder Nickel GmbH unter Ausschluss jeglicher Ersatzansprüche seitens des Auftraggebers.
  3. Für sämtliche hierdurch auf Seiten der Gebrüder Nickel GmbH entstandenen Schäden haftet der Auftraggeber.

§5 - Vorbereitungsarbeiten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Vorbereitungsarbeiten (u.a. das Einmessen der Bohrungen und Schnitte, den Gerüstaufbau und die Bereitstellung von Anschlüssen für Energie und Wasser) so rechtzeitig abzuschließen, dass der Gebrüder Nickel GmbH keine Wartezeiten entstehen.
  2. Der Auftraggeber hat rechtzeitig und auf seine Kosten alle für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Sondergenehmigungen(für Sonntagsarbeit usw.) einzuholen.
  3. Wird eine Arbeitshöhe von 2 Metern überschritten, ist vom Auftraggeber ein Gerüst oder eine geeignete Hebebühne zu stellen. Das Gerüst oder die Hebebühne hat von der Art, dem Umfang, der Größe und dem Material so beschaffen zu sein, dass eine gefahrlose Durchführung der Arbeiten ermöglicht wird. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass das Gerüst rechtzeitig aufgestellt und ordnungsgemäß befestigt und abgesichert ist. Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für jeglichen Schaden, der durch Nichtbeachtung der vorgenannten Verpflichtungen der Gebrüder Nickel GmbH entsteht.
  4. Wird das Gerüst oder die Hebebühne von der Gebrüder Nickel GmbH beschafft, so werden die Fremdkosten mit einem Zuschlag von 15% an den Auftraggeber weiterbelastet. Das Aufstellen, Umsetzen und Abbauen des Gerüstes wird im übrigen als Regiearbeitin Rechnung gestellt.
  5. Der Auftraggeber hat insbesondere den Arbeitsbereich der Gebrüder Nickel GmbH so zu sichern, dass während der durchgeführten Arbeiten Beeinträchtigungen, Beschädigungen oder Verschmutzungen jeder Art an Hebebühnen, Gerüsten, Inventar, Einrichtungsgegenständen, Leitern u.a. und auch am Bauwerkselbst ausgeschlossen ist.

§6 - Wartezeit

  1. Etwaige Wartezeiten, die der Gebrüder Nickel GmbH wegen nicht abgeschlossener Vorbereitungsarbeiten entstehen, werden wie Regiearbeiten verrechnet.
  2. Während der Wartezeit wird für bereitgestelltes Kernbohrgerät ein pauschaler Satz in Höhe von Euro 50,-/Std. vereinbart. Der Stundensatz für einen bereitgestellten Fugenschneider beträgt Euro 60,-/Std., der Satz für eine bereitgestellte Diamantwandsäge beträgt Euro 75,-/Std.
  3. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.

§7 - Arbeitsunterbrechung

  1. Eine Arbeitsunterbrechung kann nur nach vorheriger rechtzeitiger Ankündigung mit der Gebrüder Nickel GmbH vereinbart werden. Jede Arbeitsunterbrechung, die in nicht in der Sphäre der Auftragnehmerin ihren Grund hat, wird im übrigen wie eine Regiearbeit verrechnet.
  2. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.

§8 - Mehrarbeit und Arbeiten im Ausland

  1. Die üblichen Arbeitszeiten sind Montag bis Donnerstag von 7:00 Uhr bis 16:30 Uhr und Freitag bis 13.00 Uhr. Für Arbeiten, die außerhalb dieser Zeiten durchgeführt werden, wird pro Monteur und pro angefangene Stunde Anwesenheit auf der Baustelle ein Zuschlag von 50% des jeweils gültigen Stundensatzes berechnet.
  2. Das gleiche gilt für Arbeiten im Ausland, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird.
  3. Bei Arbeiten im Ausland zusätzlich anfallende Kosten und Abgabenträgt der Auftraggeber.

§9 - Leistungsumfang

  1. Der Ausbau und Abtransport des gebohrten, bzw.geschnittenen Betongutes ist grundsätzlich im Leistungsumfang der Gebrüder Nickel GmbH nicht enthalten, sofern ausnahmsweise schriftlich nichts anderes vereinbart wird. Das gleich gilt für die Bereitstellung eines Gerüstes, für Unterfang- und Unterbauarbeiten, sowie für die Abklebearbeiten gegen Spritz- und Spülwasser.

§10 - Abnahme und Gewährleistung

  1. Eine über die VOB, Teil B, §13 und §14 hinausgehende Gewährleistung wird von der Gebrüder Nickel GmbH nicht übernommen.
  2. Die Abnahme für Abbrucharbeiten erfolgt durch die Aufnahme der nachfolgenden Arbeiten seitens des Auftraggebers oder der Bauleitung oder Dritte.

§11 - Terminüberschreitung

  1. Bei höherer Gewalt und Schäden an Maschinen und Ausrüstung der Gebrüder Nickel GmbH oder Verletzungen ihrer Mitarbeiter kann die Auftragsdurchführung ohne Regressanspruch des Auftraggebers unterbrochen werden. Die Gebrüder Nickel GmbH wird sich in diesem Falle bemühen, die vorgegebenen Termine einzuhalten.
  2. Bei Terminüberschreitungen sind Schadensersatzforderungen des Auftraggebers nach Maßgabe von Ziffer II ausgeschlossen.

§12 - Änderung der Verhältnisse

Ergibt sich, dass die vorgefundenen Verhältnisse nicht den Gegebenheiten entsprechen, die dem Angebot zugrunde lagen, ist die Gebrüder Nickel GmbH berechtig, entsprechende Nachforderungen zu erheben oder von der Auftragsdurchführung zurückzutreten. Im letzteren Fall ist die Gebrüder Nickel GmbH von jeder Schadensverpflichtung frei. Unberührt hiervon bleiben die Schadenersatzansprüche der Firma Gebrüder Nickel GmbH gegen den Auftraggeber.

§13 - Abrechnung und Preise

  1. Die Abrechnung aller von der Gebrüder Nickel GmbH erbrachten Leistungen und den verauslagten Kosten erfolgt entweder auf der Grundlage der vom Auftraggeber unterzeichneten Regieberichte oder, falls solche nicht vorliegen, auf der Grundlage der von den Mitarbeitern der Gebrüder Nickel GmbH unterzeichneten Arbeits- oder Regieberichte.
  2. Werden im letzteren Fall die von der Gebrüder Nickel GmbH in Ansatz gebrachten Leistungen vom Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung gerügt, gelten Art und Umfang der erbrachten Leistungen, sowie die von den Mitarbeitern der Gebrüder Nickel GmbH unterzeichneten Arbeits- und Regieberichte als genehmigt.
  3. Erfolgt innerhalb der vorgenannten Frist eine Rüge durch den Auftraggeber, stellt die Gebrüder Nickel GmbH die Arbeits- und Regieberichte zur Einsicht zur Verfügung.
  4. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind unsere Rechnungen sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar.
  5. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweiliger gesetzlicher Höhe.

§14 - Schlussbestimmungen

  1. Auf diesen Werkvertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
  2. Zahlungsort ist Gundelsheim. Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag wechselseitig geschuldeten Leistungen und sich ergebende Rechtsstreitigkeiten ist Bamberg, soweit die Vertragspartner Kaufleute sind.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so soll dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. In diesem Fall soll die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung oder deren Teil durch die Regelung ersetzt werden., die dem Willen der Parteien am nachsten kommt.